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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Gemeinsamen Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Sportverein
1. Schulbeauftragte für die Kooperation Schule und Sportverein
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2. Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Sportverein"
3. Stützpunktschulen
4. Anschaffung von Sportgeräten für Sportarbeitsgemeinschaften und anerkannte Stützpunkte
Inhalt
Text gilt ab: 07.06.1991
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3.
Stützpunktschulen
Zur Anerkennung als Stützpunkt „Schule und Sportverein “ ist ein formblattgemäßer Antrag an die Landesstelle für den Schulsport zu richten. Die Anerkennung gilt für das laufende Schuljahr und das folgende.