Inhalt

Text gilt ab: 07.06.1991

3. Stützpunktschulen

Zur Anerkennung als Stützpunkt „Schule und Sportverein “ ist ein formblattgemäßer Antrag an die Landesstelle für den Schulsport zu richten. Die Anerkennung gilt für das laufende Schuljahr und das folgende.