Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020

2. Ehrenamtsmedaille für herausragende Verdienste um die Laienmusik in Bayern

2.1 

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht Personen, die sich herausragende Verdienste um die Laienmusik in Bayern erworben haben, eine Medaille, die die Bezeichnung „Ehrenamtsmedaille für herausragende Verdienste um die Laienmusik“ erhält. 2Die Medaillen werden auf Grundlage von Empfehlungen des Bayerischen Musikrats vergeben.

2.2 

1Die Medaille wird in einer Stufe verliehen und in der Regel alle zwei Jahre bis zu zehnmal vergeben. 2Es handelt sich dabei nicht um einen Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und ist auch nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.

2.3 

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt wird.

2.4 

1Vorschlagsberechtigt sind alle im Bayerischen Musikrat vertretenen Verbände sowie das Präsidium des Bayerischen Musikrats. 2Die Ehrungsvorschläge sind mit einer ausführlichen Begründung an den Bayerischen Musikrat zu richten. 3Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gibt rechtzeitig vor der Verleihung über den Bayerischen Musikrat bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für die Verleihung der Medaillen beim Bayerischen Musikrat eingegangen sein müssen.