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Inhaltsverzeichnis
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Bayerischer Musikpreis und Ehrenamtsmedaille für herausragende Verdienste um die Laienmusik in Bayern
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1. Bayerischer Musikpreis
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2. Ehrenamtsmedaille für herausragende Verdienste um die Laienmusik in Bayern
3. Inkrafttreten
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Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2020
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3.
Inkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
2
Die Bekanntmachung „Verleihung Bayerischer Musikpreis“ vom 27. Februar 2012 (KWMBl. S. 144) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.