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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung
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1. Allgemeiner Teil
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2. Besonderer Teil: Die Zuwendungsarten
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen:
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.