Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2005

4.  Eignungsfeststellung

4.1 

Sichtungs- und Weiterbildungslehrgänge werden jeweils mit einer Eignungsfeststellung abgeschlossen:
Beim Sichtungslehrgang wird über die praktische Eignung der Lehrkraft für den Weiterbildungslehrgang befunden.
Die mehrteilige theoretisch-praktische Eignungsfeststellung der Weiterbildungslehrgänge beinhaltet auch einen Lehrversuch.

4.2 

Die Eignungsfeststellung wird vom Lehrgangsleiter und mindestens einem weiteren Mitglied des jeweiligen Lehrteams beurteilt und bewertet. Der Lehrgangsleiter organisiert und leitet die Eignungsfeststellung und fällt bei Bedarf den Stichentscheid (vgl. Ziff. 5.1).

4.3 

Über die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen einer Weiterbildung werden Bescheinigungen von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport ausgestellt und der Lehrkraft sowie der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde zugeleitet.

4.4 

Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung dient dem Nachweis der fachlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Unterrichts in der jeweiligen Sportart bzw. im jeweiligen Sportbereich oder in Bezug auf die Weiterbildungsmaßnahme „Sport an Berufsschulen“ zur Erteilung des Sportunterrichts an Berufsschulen.