Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2005

3.  Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen

Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen sind verpflichtet, pünktlich, regelmäßig und aktiv an den verbindlichen Veranstaltungen der Lehrgänge teilzunehmen. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann er frühzeitig ausgeschlossen bzw. nicht zur Eignungsfeststellung zugelassen werden. Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen sind ferner verpflichtet, sich im Selbststudium nach vorgegebenem Begleitmaterial auf die Eignungsfeststellung vorzubereiten.