Inhalt

IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

6. Leistungsnachweise

1Leistungsnachweise sollen die Lehrkräfte nach eigenem pädagogischem Ermessen durchführen. 2Verlassen Schülerinnen oder Schüler vor Abschluss der Vorklasse die Schule, wird eine Bescheinigung über die erzielten Leistungen entsprechend § 26 WSO ausgestellt.