Inhalt
6.
Leistungsnachweise
1Leistungsnachweise sollen die Lehrkräfte nach eigenem pädagogischem Ermessen durchführen. 2Verlassen Schülerinnen oder Schüler vor Abschluss der Vorklasse die Schule, wird eine Bescheinigung über die erzielten Leistungen entsprechend § 26 WSO ausgestellt.