Inhalt

IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

3. Aufnahme

1In die Integrations-Vorklasse können Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres aufgenommen werden, die über eine hinreichende schulische Vorbildung verfügen. 2Dazu ist in der Regel ein achtjähriger Schulbesuch nachzuweisen. 3Können entsprechende Nachweise aus nachvollziehbaren und vom Jugendlichen in deutscher Sprache schriftlich darzulegenden Gründen nicht vorgelegt werden, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen bzw. die entsprechende Eignung gegeben sind.
4Die Aufnahme erfolgt erstmals zum Schuljahresbeginn 2021/2022.
5Zur Bildung einer Klasse sind in der Regel mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich.