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IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

2. Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG),
die Bayerische Schulordnung (BaySchO),
die Wirtschaftsschulordnung (WSO).