Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

5.   Meisterpreis

5.1   Zweck

1Der Freistaat Bayern zeichnet Absolventinnen und Absolventen von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien mit staatlicher Abschlussprüfung für besondere Leistungen mit dem „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ aus. 2Der Meisterpreis soll insbesondere junge Menschen dazu motivieren, eine Aufstiegsfortbildung anzustreben. 3Er wird den 20 v.H. besten Prüfungsteilnehmern eines Prüfungstermins oder Abschlussjahrgangs verliehen.

5.2   Voraussetzungen

1Der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung wird im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vergeben an
staatlich geprüfte Techniker,
Absolventinnen und Absolventen sonstiger Fachschulen gemäß Anlage
und
Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien gemäß Anlage.
2Bei Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und Fachakademien, die die Abschlussprüfung als andere Bewerber (Externenprüfung) abgelegt haben, gilt die Ausbildung als im Freistaat Bayern absolviert, wenn die betroffenen Absolventen im Freistaat Bayern ihren Hauptwohnsitz haben.

5.3   Zuständigkeit; Verfahren

1Die Preisträgerinnen und Preisträgern werden von den Schulen ermittelt und festgestellt. 2Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann sich am Auswahlverfahren und der Preisverteilung beteiligen.
3Der Meisterpreis wird den 20 v.H. besten Absolventen eines Prüfungstermins oder Abschlussjahrgangs an einer Schule zuerkannt; Voraussetzung ist, dass mindestens die Note „gut“ (2,50) erreicht worden ist.
4Der Meisterpreis wird der Preisträgerin oder dem Preisträger in Form einer Urkunde durch die Schulen überreicht. 5Ergibt sich eine unbillige Härte, so können im Einzelfall die Schulen eine Rundung des prozentualen Anteils nach oben vornehmen. 6Teilnehmerinnen und Teilnehmer an fachlich unterschiedlichen Prüfungen können am jeweiligen Auszeichnungsverfahren teilnehmen.
7Zuständig für die Durchführung dieser Regelung sind die Schulen.