Inhalt
2.
Durchführung und Rahmen
1Innerhalb eines teilnehmenden Verbundes/einer teilnehmenden Einzelschule sind eigenständige M–Klassen nicht mehr vorgesehen. 2Mischformen aus eigenständiger M-Klasse und integriertem M-Zug sind dementsprechend nicht zulässig.
3Die teilnehmenden Schulen entscheiden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen schulischen Gegebenheiten über die geeignete Organisationsform des Unterrichts.
4Die geltenden Bestimmungen nach § 7 Abs. 1 Mittelschulordnung (MSO) bleiben in Bezug auf die Berechtigung für die Teilnahme am Mittlere-Reife-Zug unberührt. 5Schülerinnen und Schüler auf Regel-Anforderungsniveau haben im Rahmen des Schulversuchs die Möglichkeit, in einzelnen Fächern gezielt auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau gefördert zu werden, obwohl sie die Berechtigung für die Teilnahme am Mittlere-Reife-Zug gemäß § 7 Abs. 1 MSO nicht erfüllen.
6Schülerinnen und Schüler mit Berechtigung zum Besuch des Mittlere-Reife-Zugs erbringen Leistungsnachweise auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau. 7Für Schülerinnen und Schüler des Regelzugs gelten die Anforderungen des Regel-Anforderungsniveaus.
8Die Ausstellung der Zeugnisse richtet sich dementsprechend nach dem jeweils durchgehend besuchten Anforderungsniveau nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MSO. 9Soweit Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulversuchs zeitweise auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau gefördert werden, kann dies in geeigneter Form dokumentiert werden.
10Die teilnehmenden Schulen entwickeln das eigene Schulprofil entsprechend den Inhalten und Zielen des Schulversuchs weiter und arbeiten eng mit allen den Schulversuch begleitenden Stellen zusammen.
11Mit der fachlichen Begleitung sowie der wissenschaftlichen Evaluation des Schulversuchs ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) beauftragt. 12Die teilnehmenden Schulen wirken an der Evaluation des Schulversuchs mit.