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Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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2232.1-K

Schulversuch „Integrierter M-Zug“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Juli 2026, Az. IV.2-BS7401.0/42/4

(BayMBl. Nr. 307)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Integrierter M-Zug“ vom 13. Juli 2026 (BayMBl. Nr. 307)

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Integrierter M-Zug“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch: