Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2005

2.   Antragstellung

2.1  

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses (Lehrpersonalzuschuss, Betriebszuschuss) sind bei der für den Schulsitz zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierungen halten hierfür Formblätter bereit.

2.2  

Anträge für Leistungen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.3 sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung prüft den Antrag und setzt den Zuschuss fest. Bei der Auszahlung werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen angerechnet.

2.3  

Private Schulträger haben dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses noch folgende Unterlagen in beglaubigter Ablichtung beizufügen:
-
Nachweis über die Eintragung im Vereins- oder Handelsregister
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letzter Bescheid des Finanzamts über die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit.