Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2005

1. Ausgangslage

Die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg ist ein besonderes Anliegen der Allgemeinheit. Auch die Schule hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Abwehr der Gefahren auf dem Schulweg mitzuwirken. Die Verkehrserziehung ist deshalb als Teil des erzieherischen Auftrags der Schule in den jeweiligen Lehrplänen verankert. Sie soll darauf hinwirken, dass Kinder und Jugendliche rechtzeitig lernen, sich in der Verkehrswelt sicher zu bewegen und verkehrsgerecht zu verhalten. Im Rahmen dieser Aufgabe hat die Schule die Schüler auch stets zu rücksichtsvollem Verhalten auf dem Schulweg anzuhalten, konkrete schulbezogene Gefahrensituationen mit den Schülern zu erörtern und Meldungen bestimmter Gefahrenschwerpunkte des Schulwegs an die Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten (ÖVSB) weiterzuleiten. Der Unterricht soll zusammen mit wiederholten Hinweisen auf besondere örtliche Gefahrenschwerpunkte und häufige Unfallursachen, mit praktischen Übungen und mit einem korrekten Verhalten der Lehrkräfte dazu beitragen, Unfällen auf dem Schulweg vorzubeugen.
Als häufigste Unfallursachen sind zu nennen
bei Fußgängern
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falsches Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn
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Spielen auf der Fahrbahn
bei Radfahrern
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Nichtbeachten der Vorfahrt
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Fehler beim Abbiegen
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Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
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Benutzen der falschen Fahrbahn
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Missachtung des Rechtsfahrgebots
beim Fahren mit dem Schulbus
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Drängeleien beim Ein- und Aussteigen und beim Warten an der Haltestelle
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Fehlverhalten im Schulbus, insbesondere Rangeleien, Aufstehen von den Sitzen und nicht Festhalten während der Fahrt
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Fehlverhalten beim Überqueren der Straßen von der und zur Schulbushaltestelle
beim Transport mit dem Privat-PKW der Eltern
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ungenügende Sicherung während der Fahrt
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Aussteigen aus dem PKW zur Straßenseite
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Fehler beim Überqueren der Straße vom und zum Halteplatz des PKW
Die Schulwegsituation kann nur dann besser werden, wenn alle Betroffenen zusammenarbeiten. Die Schule ist bei ihren Bemühungen insbesondere auf die Mithilfe und Unterstützung der Erziehungsberechtigten angewiesen. Dazu muss die Schule konkrete Anregungen geben, auf welche Weise die Erziehungsberechtigten ihren Beitrag zum sicheren Schulweg leisten können. In der Lehrerkonferenz ist ‑ insbesondere zu Beginn des Schuljahres ‑ über eine mögliche Verbesserung der Schulwegsituation zu beraten. Der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte kann zu Elternversammlungen und Lehrerkonferenzen zugezogen werden. Die Leiter der Schulen oder von ihnen beauftragte Lehrer halten mit den Elternbeiräten, den Schulaufwandsträgern, der Polizei, den Straßenverkehrsbehörden, den Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten, den Straßenbaubehörden und der örtlichen Verkehrswacht Verbindung. So kann erreicht werden, dass gefährliche Schulwege entschärft, Schulbuslinien zweckmäßig festgelegt und Schulbushaltestellen abseits von verkehrsreichen Straßen eingerichtet werden.
In vielen Schulen, besonders Schulen mit schwierigem Verkehrsumfeld, hat sich die Erstellung von Schulwegplänen bewährt. Unterstützung hierfür bieten die Verkehrserzieher der Polizei, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte sowie Verbände, z.B. die Kreisverkehrswachten an. Informationen über die Erstellung von Schulwegplänen können auch eingeholt werden bei der Verkehrswacht München, die über besondere Erfahrungen verfügt.