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Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Oktober 2008, Az. III.1-5 S 4200.4-6.79 525
(KWMBl. S. 434)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status vom 27. Oktober 2008 (KWMBl. S. 434), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 367, 425) geändert worden ist
Gemäß Art. 82 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen kann das Staatsministerium zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung einer Schule den Status einer MODUS-Schule zuerkennen, wenn ihre Eignung hierfür nach einer externen Evaluation festgestellt worden ist. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest: