Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

2.   Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Schulnamen
Schulnr.
Reg.-
bez.
Berufliche Schulen
1
Staatliche Berufsschule Altötting
1737
Obb
2
Staatliche Berufsschule Bad-Tölz-Wolfratshausen
1561
Obb
3
Staatliche Therese-von Bayern-Schule München
0783
Obb
4
Städtische Anita-Augspurg-BOS München
0806
Obb
5
Staatliche Berufliche Oberschule Weiden
0846
Opf
6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg
0802
Opf
7
Staatliche Berufsschule I Bamberg
5011
Ofr
8
Staatliche Berufliche Oberschule Bamberg
0808
Ofr
9
Staatliche Berufliche Oberschule Erlangen
0827
Mfr
10
Staatliche Berufsschule Erlangen
6073
Mfr
11
Städtische Berufliche Schule II Nürnberg
6082
Mfr
12
Staatliche Berufliche Oberschule Kaufbeuren
0820
Schw
13
Staatliche Berufsschule I Memmingen
8068
Schw
14
Staatliche Berufliche Oberschule Neusäß
0819
Schw
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2024/2025 sowie im Schuljahr 2025/2026 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.