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Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026
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Bekanntmachung über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2024, Az. VII.3-BP7004.0/105

(BayMBl. Nr. 339)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Bekanntmachung über den Schulversuch Prüfungskultur innovativ vom 9. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 339)

1Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ durch. 2Die Laufzeit wird über den ursprünglichen Zeitraum von 2021/2022 bzw. für Berufliche Schulen (FOS/BOS und Berufsschulen) von 2023/2024 bis 2025/2026 um zwei Schuljahre für diese Schulart verlängert. 3Der Schulversuch wird nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durchgeführt:

1.   Inhalt und Ziele

1An FOS/BOS und Berufsschulen wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. 2Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind. 3Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. 4Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie überfachliche Kompetenzen vermittelt werden. 5Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise. 6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
Klärung der technischen Anforderungen;
Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.
7Die Modellschulen erwerben darüber hinaus weitere Erkenntnisse für die Etablierung einer innovativen Prüfungskultur, die für die Schul- und Unterrichtsentwicklung im digitalen Wandel in der Fläche genutzt werden können. 8Im Kontext der Entwicklung und Erprobung digital gestützter Leistungsnachweise wird der Fokus ebenso auf den Einsatz digitaler Hilfsmittel gelegt werden. 9In diesem Kontext ist auch die Nutzung KI-gestützter Technologien möglich.

2.   Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen als Modellschulen am Schulversuch teil:
Schulnamen
Schulnr.
Reg.-
bez.
Berufliche Schulen
1
Staatliche Berufsschule Altötting
1737
Obb
2
Staatliche Berufsschule Bad-Tölz-Wolfratshausen
1561
Obb
3
Staatliche Therese-von Bayern-Schule München
0783
Obb
4
Städtische Anita-Augspurg-BOS München
0806
Obb
5
Staatliche Berufliche Oberschule Weiden
0846
Opf
6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Amberg
0802
Opf
7
Staatliche Berufsschule I Bamberg
5011
Ofr
8
Staatliche Berufliche Oberschule Bamberg
0808
Ofr
9
Staatliche Berufliche Oberschule Erlangen
0827
Mfr
10
Staatliche Berufsschule Erlangen
6073
Mfr
11
Städtische Berufliche Schule II Nürnberg
6082
Mfr
12
Staatliche Berufliche Oberschule Kaufbeuren
0820
Schw
13
Staatliche Berufsschule I Memmingen
8068
Schw
14
Staatliche Berufliche Oberschule Neusäß
0819
Schw
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse. 3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten im Schuljahr 2024/2025 sowie im Schuljahr 2025/2026 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

Martin Wunsch
Ministerialdirektor