Inhalt
5.
Zulassung der zu verwendenden Systeme
5.1
1Im Rahmen des Schulversuchs kann das dynamische Mathematiksystem GeoGebra eingesetzt werden. 2Für die Nutzung von GeoGebra wird entweder ein PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht in Frage kommen dürfte), ein Note- oder Netbook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 3Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung des DMS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in den anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 4Andererseits ist bei der Zulassung der in Satz 2 genannten Geräte als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der Abschlussprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 5Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung.
5.2
Für Leistungserhebungen, insbesondere auch für die Abschlussprüfung, sind zugelassen:
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die GeoGebra-Anwendung „Taschenrechner“;
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die GeoGebra-Anwendung „Grafikrechner“.
5.3
Für die in Nr. 2 Satz 1 genannten Realschulen gilt:
1Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann. 2Den Schulen steht es zudem frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen.
5.4
Für die in Nr. 2 Satz 2 genannten Realschulen gilt:
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Grundsätzlich dürfen nur mobile Endgeräte verwendet werden, die den schulspezifischen technischen Mindestkriterien gem. Nr. 6.1.4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278) entsprechen.
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Die Schulen stellen zudem sicher, dass Schülerinnen und Schülern im Einzelfall ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann.