Inhalt
4.
Durchführung des Schulversuchs
1Für die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Klassen gilt, dass neben den in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429) genannten Taschenrechnern bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen ein DMS zugelassen werden kann, in der Abschlussprüfung für die jeweiligen Prüfungsfächer zugelassen ist. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem DMS arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln, aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.