Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4.   Durchführung des Schulversuchs

4.1  

1Für die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Klassen gilt, dass neben den in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429) genannten Taschenrechnern auch ein dynamisches Mathematiksystem zugelassen werden kann. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem dynamischen Mathematiksystem arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln, aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.

4.2  

In den Schuljahren 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 wird im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen in den jeweiligen Prüfungsfächern unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.