Inhalt
5.
Zulassung der zu verwendenden Systeme
5.1
Im Rahmen des Schulversuchs können die durch das Staatsministerium zugelassenen DMS eingesetzt werden.
5.2
1Den teilnehmenden Schulen steht es frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen. 2Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schülern im Einzelfall ein schuleigenes Gerät zu Verfügung gestellt werden kann. 3Für Schulen, die nach dem Schuljahr 2022/2023 in den Schulversuch aufgenommen wurden, gilt: Es dürfen nur mobile Endgeräte verwendet werden, die den schulspezifischen technischen Mindestkriterien gem. Nr. 6.1.4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278) entsprechen.