Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2031

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2031 außer Kraft. 2Davon abweichend tritt Nr. 1.2 Satz 5 mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft.
3Mit Ablauf des 28. Februar 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Gebundenen Ganztagsangebote an Schulen vom 10. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 86), die durch Bekanntmachung vom 31. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 413) geändert worden ist, außer Kraft.