Inhalt

Text gilt ab: 23.12.2020

3. Strukturen und Ansprechpartner

1Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen sind an einer Schule oder mehreren Schulen eingesetzt.
2Die Schulleitungen oder die von ihnen beauftragten Lehrkräfte konkretisieren und organisieren die Aufgaben der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gemäß Ziffer 2 an der Schule vor Ort. 3Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit und der Aufgaben von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften ist die Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern zu berücksichtigen.
4Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen erstellen für die jeweilige Schule eine konzeptionelle Planung ihres Einsatzes für das jeweilige Schuljahr und holen dazu die Zustimmung der Schulleitung ein. 5Die Schulleiterinnen und Schulleiter tauschen sich mit den Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen an ihrer Schule in regelmäßigen Gesprächen über die Erfüllung und ggf. Anpassung der Jahresplanung aus und halten sich in geeigneter Form über die Arbeit der Schulsozialpädagogin bzw. des Schulsozialpädagogen an der Schule auf dem Laufenden.
6Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen pflegen regelmäßig den Kontakt zu den Lehrkräften der Schulen, an denen sie tätig sind, sowie zu den dort in schulischen Ganztagsangeboten, ggf. auch über einen Kooperationspartner, eingesetzten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 7Soweit der Schulsozialpädagoge bzw. die Schulsozialpädagogin Maßnahmen veranlassen möchte, die den Unterricht einer Lehrkraft betreffen, ist das Einvernehmen mit der Lehrkraft herzustellen. 8Im Konfliktfall ist die Entscheidung der Schulleitung herbeizuführen.
9Im Rahmen ihrer Aufgaben und Einsatzbereiche treten die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen maßnahmen- und themenbezogen insbesondere in Verbindung mit
innerschulischen Ansprechpartnern, insbesondere den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften,
schulübergreifend tätigen schulischen Experten, insbesondere den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten sowie den Koordinatoren und Multiplikatoren der Mobbingprävention, den Wertemultiplikatoren, den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz und den medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern digitale Bildung.
10Mit außerschulischen Fachstellen, insbesondere mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen, mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe, mit den Schulverbindungsbeamten der Polizei, mit der schulbezogenen Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und mit anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung können sie bei Bedarf in Kontakt treten.
11Der Kontakt mit den schulübergreifenden und außerschulischen Ansprechpartnern erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.