Inhalt

Text gilt ab: 23.12.2020

5. Dokumentation

5.1 Schulinterner Einsatzbericht

1Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen erstellen zur Organisation und Umsetzung der durchgeführten Präventionsmaßnahmen einen Einsatzbericht, der Aufzeichnungen mit folgenden Angaben enthält:
Datum
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Anlass der Maßnahme
Verlauf
Bewertung
2Der Einsatzbericht ist nach dem Ende der Maßnahmen ein Jahr aufzubewahren.

5.2 Tätigkeitsbericht

1Um die aus der Praxis gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen allgemein fruchtbar zu machen, sind im Rahmen der fachlichen Betreuung jährliche Berichte der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen erforderlich. 2Diese Tätigkeitsberichte sind Grundlage einer bedarfsgerechten Planung für das kommende Schuljahr und dienen der Qualitätssicherung sowie der Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen. 3Das Staatsministerium fordert zum 15. Oktober jeden Jahres von den Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen einen Tätigkeitsbericht an, der sich auf das vorausgegangene Schuljahr bezieht.