Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020

1. Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben am 29. November 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. 2Diese wird im Anhang wiedergegeben. 3Die Rahmenvereinbarung ist von den Schulen zu beachten.