4. Prävention von sexueller Gewalt
4.1 Sexuelle Gewalt
1Sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe sind Formen sexueller Gewalt. 2Unter sexueller Gewalt (sexuellem Missbrauch, sexueller Misshandlung) versteht man jede Handlung eines Mächtigeren – Erwachsenen oder deutlich älteren Jugendlichen – an Schwächeren wie z.B. Kindern, die der sexuellen Erregung bzw. Befriedigung des Mächtigeren dient. 3Der Mächtigere nutzt das Machtgefälle bzw. seine physische und psychische Überlegenheit zur Durchsetzung seiner Bedürfnisse aus. 4Er allein trägt die Verantwortung für die Handlungen. 5Ein Kind kann diesen Handlungen auf Grund seines Entwicklungsstandes nicht frei und wissentlich zustimmen. 6Zusätzlich werden die betroffenen Kinder meist von den Tätern zur Geheimhaltung verpflichtet. 7Da diese Kinder zusätzlich oft von den erwachsenen oder älteren jugendlichen Tätern abhängig sind und meist in einem Vertrauensverhältnis zu ihnen stehen, kann es den Kindern kaum gelingen, sich den Handlungen durch die Erwachsenen oder älteren Jugendlichen zu widersetzen. 8Alle sexuellen Handlungen, die an, vor oder mit einem Kind erzwungen werden oder mit dessen scheinbarem Einverständnis stattfinden, erfüllen einen Straftatbestand.
9Abzugrenzen davon sind sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe zwischen Kindern. 10Von Kindern spricht man bis zu einem Alter von vierzehn Jahren, ab vierzehn Jahren dann von Jugendlichen. 11In diesen Fällen nutzt ein übergriffiges Kind ein Machtgefälle zum betroffenen Kind aus. 12Das übergriffige Kind setzt das betroffene Kind dabei emotional oder durch körperliche Gewalt unter Druck und erzwingt in der Folge sexuelle Handlungen. 13Diese werden unfreiwillig vom betroffenen Kind geduldet.
14Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sexuelle Gewalt einzudämmen. Die Schule weist Kinder und Eltern auf die Gefahr sexueller Übergriffe hin und informiert über mögliche Maßnahmen zur Vermeidung sexueller Grenzverletzungen. 15Schule leistet so einen Beitrag zur Vorbeugung von sexueller Gewalt. 16Durch das Ansprechen des Problems der sexuellen Gewalt in der Schule sollen Kinder Schule als einen Ort erfahren, von dem in einer schwierigen Lebenslage Hilfe zu erwarten ist.
4.2 Präventionsstrategien
1Kommunikationsprobleme und Dominanzansprüche können bei Kindern und Jugendlichen zu Gewalt führen. 2Dabei verwischen und vermischen sich mit zunehmendem Alter oft die Grenzen und Formen von körperlicher, verbaler und sexueller Gewalt. 3Schülerinnen und Schüler sollten deshalb frühzeitig in Elternhaus und Schule erfahren, dass die Ausübung jeder Art von Gewalt keine Duldung erfährt und gesellschaftlicher Ächtung unterliegt. 4Schülerinnen und Schüler können mit sexueller Gewalt an den verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Zusammenhängen konfrontiert werden. 5Sexuelle Gewalt tritt neben direkten körperlichen Übergriffen auch in anderen Formen auf - visuell, verbal oder medial vermittelt.
6Kinder und Jugendliche sollen sich Belästigungen und Bedrohungen nicht hilflos ausgeliefert fühlen, sondern um ihre Rechte, Schutz- und Hilfsangebote wissen und in aggressiven und bedrohlichen Situationen Möglichkeiten der Gegenwehr oder der Schutzsuche kennen.
7Altersangemessen gilt es Sinne und Intuition der Schülerinnen und Schüler zu schärfen, damit sie möglichst früh Bedrohungen erkennen, Grenzverletzungen wahrnehmen und benennen können. 8Sie müssen mögliche Gefahrenquellen, die die Wahrscheinlichkeit sexueller Gewalt erhöhen, kennen.
9
Alkohol- und Drogenmissbrauch bergen ein hohes Risikopotential hinsichtlich sexueller Gewalt und gesundheitlicher Gefährdung. 10Medial vermittelte sexuelle Botschaften, die durch sexuelle Gewalt in Wort und Tat geprägt sind, können einer unterschwelligen Verrohung Vorschub leisten und im ungünstigen Fall Auswirkungen auf die sexuellen Vorstellungen und Handlungskonzepte Jugendlicher haben. 11Eine weitere Gefahrenquelle kann sich aus dem Missbrauch sozialer Macht in Beziehungen ergeben.
12Schule reagiert, indem sie als Basis schulischer Gewaltprävention die Ich-Stärke bei Schülerinnen und Schülern fördert und die Wertekultur der Verfassung im Schulalltag einfordert. 13Die Vermittlung von Werten, die Ausbildung von Frustrationstoleranz, Empathiefähigkeit und Selbstbewusstsein stärken die sozialen und personalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Konflikt- und Bedrohungssituationen. 14Selbstbewusste und zugleich sozial kompetente Kinder und Jugendliche werden seltener Opfer und sind seltener übergriffig bzw. Täterinnen oder Täter. 15Die Wertschätzung von Mitmenschen in ihrer Eigenart und die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln sind wichtige Schritte des Reifungsprozesses vom Kind zum sozial kompetenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
4.2.1 Persönlichkeitsstärkende Erziehungshaltung
1Die Erziehung der Kinder liegt zuallererst in der Verantwortung der Eltern. 2Eine Erziehungshaltung, die Kinder als vollwertige Personen anerkennt und die Entwicklung ihres Selbstwertgefühls stärkt, trägt wesentlich zur Vermeidung sexueller Übergriffe bei. 3Mädchen und Jungen sollen zu selbstbewussten, selbstbestimmten, kritischen Menschen erzogen werden, die ihren Mitmenschen respektvoll und verantwortungsbewusst gegenüber treten.
4Ermutigen Erziehungsberechtigte ihre Kinder, auf ihr Körperempfinden zu achten, ihre Umgebung bewusst wahrzunehmen und über ihre Erlebnisse und Eindrücke zu sprechen, erleben diese, dass ihre Einschätzungen ernstgenommen werden. 5Kinder sollen Empfindungen – Gefallen bzw. Nichtgefallen – nicht vorgeschrieben bekommen, sie haben ein Recht auf selbst bestimmten Körperkontakt. 6So erfahren sie sich selbstwirksam. 7Sie lernen, dass sie in bestimmten Situationen „NEIN “ sagen dürfen und müssen. 8Von Kindern wird kein unbedingter Gehorsam eingefordert. 9Solch eine Erziehungshaltung kann es Kindern in Gefährdungssituationen erleichtern, sich einem fremden Willen entgegen zu stellen, „NEIN “ zu sagen, Hilfe zu holen oder einzufordern. 10Gefördert wird eine selbstbewusste Persönlichkeitsentwicklung durch
- –
Aufmerksamkeit und Zuwendung durch die Eltern
- –
das Erleben und Lernen von Verständnis
- –
die Möglichkeit für Kinder, ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten
- –
das Ernstnehmen von Gefühlen und Intuition der Kinder
- –
die vorgelebte Wertschätzung und Achtung anderer
- –
den Aufbau einer realistischen Frustrationstoleranz bei den Kindern
- –
eine Erziehung zu Achtsamkeit und Vorsicht
- –
das Vermeiden einengender oder klischeehafter Erziehung.
4.2.2 Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule
1Eine persönlichkeitsstärkende Erziehung wird dann größtmögliche Wirkung entfalten, wenn sie von allen Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen – in Elternhaus und Schule – realisiert wird. 2Sie beinhaltet auch die Förderung von sozialer Kompetenz, d.h. von Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein sowie Empathie und wird begleitet von einer reflektierten Medienerziehung. 3Der Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten für einen verantwortungsvollen und kritischen Medienkonsum des Kindes und die Beachtung von Sicherheitsregeln bei der Mediennutzung durch das Kind kommt besondere Bedeutung zu.
4Bei Elternabenden können Eltern Inhalte und Möglichkeiten der Präventionsarbeit in der Schule und zu Hause im Bereich der Medienerziehung und bezüglich sozialer sowie personaler Kompetenzen kennenlernen sowie Fragen und Erfahrungen dazu einbringen. 5Zusätzliche Ansprechpartner werden vorgestellt wie bspw. geschulte Fachkräfte, Schulpsycholog(inn)en, Mitarbeiter(innen) der für den Bezirk zuständigen staatlichen Schulberatungsstelle oder auch Fachberater(innen) der Polizei. 6Eltern brauchen im Kontext der Familien- und Sexualerziehung
- –
grundlegende Informationen zu sexueller Gewalt
- –
Kenntnisse zur Prävention sexueller Gewalt
- –
grundlegende Informationen zur Bedeutung sozialer sowie personaler Kompetenzen und zur Medienerziehung
- –
Informationen zu Grundsätzen des gesetzlichen und pädagogischen Kinder-und Jugendschutzes und Möglichkeiten des technischen Jugendschutzes (Jugendschutzfilter für das Internet)
- –
Hilfen, wie Präventionsinhalte an das eigene Kind bzw. die eigenen Kinder vermittelt und eingeübt werden können.
4.2.3 Bedeutung der Medienumwelt
1Kinder und Jugendliche wachsen in einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt auf und sind besonders empfänglich für Trends und Wertvorstellungen, die durch Medien verbreitet und verstärkt werden. 2Schülerinnen und Schüler werden über Fernsehen, Internet, Musik, Computerspiele u.a. mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert. 3Dabei wird oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt.
4Im Rahmen der Medienbildung hinterfragen Schülerinnen und Schüler mediale Botschaften kritisch und gehen in der Folge selbstbestimmter mit Medien um. 5Die Kenntnisse zu Jugend- und Datenschutz sowie zum Urheberrecht und das damit verbundene Wissen um die eigenen Rechte und Pflichten im Umgang mit digitalen Medien helfen, sich selbst besser zu schützen und auch anderen dabei achtungsvoll und wertschätzend zu begegnen.
6Bei ungewolltem Kontakt mit problematischen und angstauslösenden Inhalten sollten sich die Kinder und Jugendlichen vertrauensvoll an Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte wenden. 7Medienerziehung kann nur als gemeinsames Anliegen von Familie und Schule gelingen. 8Medienbildung ist Teil des pädagogischen Auftrags jeder Lehrkraft. 9Es empfiehlt sich, den Prozess der Medienbildung an der Schule im Sinne einer fortdauernden Wirksamkeit zu systematisieren. 10Belange der Medienbildung thematisieren unterschiedliche Fächer: Deutsch, Kunst und Musik, Sozialkunde, Sozialwesen, Soziallehre, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, Natur und Technik, Informatik, Informationstechnologie (IT), Wirtschaft. 11Nachfolgende Tabelle zeigt die dabei für die Familien- und Sexualerziehung wichtigen Aspekte auf.
Jahr-
gangs-
stufen |
Schülerinnen und Schüler … |
1, 2 |
- •
achten auf die Einhaltung grundlegender Sicherheitsregeln und Abwehrstrategien, da sie sich möglicher Gefahren bewusst sind
- •
finden kindgerechte und sichere Medienportale bzw. -angebote
- •
akzeptieren Maßnahmen zum technischen Kinder- und Jugendschutz
|
3, 4 |
- •
wählen sichere Möglichkeiten zur Kommunikation aus
- •
stufen Identifikationsfiguren und Identifikationsangebote aus den Medien als Teil einer fiktionalen Welt ein
- •
identifizieren Gefahren des eigenen Mediengebrauchs
|
5, 6 |
- •
definieren Chancen und Risiken verschiedener Medienarten und -formate
- •
hinterfragen Medienangebote und mediale Identifikationsfiguren, z.B. im Fernsehen, Internet und in Computerspielen
- •
entwickeln Strategien zum Umgang mit digitalen sexuellen Übergriffen (im Netz, per Handy, in der Musik)
- •
gehen mit persönlichen Daten sowie Daten Dritter angemessen um, da sie um die Manipulationsmöglichkeiten von Daten und Bildern wissen
|
7, 8 |
- •
wenden einfache Sicherheitsregeln und Abwehrstrategien zur Sicherheit von Informationen und Daten im Netz, in sozialen Netzwerken sowie im Chat an
- •
reagieren angemessen auf medial vermittelte sexuelle Belästigung und Gewalt
- •
halten grundlegende Aspekte des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts, Jugendmedienschutzes und Datenschutzes bei der Mediennutzung und -gestaltung ein
- •
erkennen den Einfluss der Medien auf gesellschaftliche und eigene Vorstellungen von Sexualität und Schönheit
- •
stellen Rollen- und Körperbilder und die Sexualisierung von Alltagsthemen in den Medien in Frage und prüfen kritisch z.B. Musikvideos oder Computerspiele
|
9, 10 |
- •
bauen ihre Strategien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der digitalen Kommunikation aus
- •
schützen sich vor medialen Gefahren und treffen selbstständig geeignete Präventionsmaßnahmen aus der Kenntnis um Chancen und Risiken des Mediengebrauchs
- •
halten bei der Mediennutzung Vorschriften des Daten- und Jugendmedienschutzes ein
- •
analysieren und bewerten mediale Vor-/Leitbilder sowie Wirklichkeitskonstruktionen in virtuellen Welten, sozialen Netzwerken und in der Musik
- •
hinterfragen kritisch den Einfluss der Medien durch Kommerzialisierung und Sexualisierung auf ihre eigene Meinungsbildung, Wertorientierung und ihr Handeln
- •
überdenken ihre Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken und deren Wirkung auf andere
|
11, 12,
13 |
- •
verwenden mediale Kommunikationsformen situationsgerecht, adressatenorientiert sowie verantwortungsbewusst
- •
hinterfragen kritisch die Rolle der Medien bei der Gestaltung des individuellen und gesellschaftlichen Lebens und ihrer Konstruktion von Wirklichkeit
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4.2.4 Sprechen über sexuelle Gewalt
1Unaufgeklärte Kinder sind leichte Opfer. 2Ein aufgeklärtes, selbstbewusstes Kind hat eher die Chance, eine schwierige Situation zu meistern. 3Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf stehen aufgrund ihrer größeren Abhängig- und Hilfsbedürftigkeit besonderer Schutz und Aufmerksamkeit zu. 4Stets in dem Bewusstsein, dass die Vermittlung dieses Themas besonderes Feingefühl erfordert und jegliche Emotionalisierung oder gar Dramatisierung verbietet, sollte deshalb nach der Vermittlung grundlegender Begriffe zur Sexualität (vgl. 2.2) bereits mit Grundschülerinnen und Grundschülern ein Gespräch über sexuelle Gewalt, im Sinne einer frühzeitigen Prävention von sexuellem Missbrauch, geführt werden. 5Solch ein Gespräch kann unter Einbeziehung geeigneter Medien geschehen oder beispielsweise anlässlich einer aktuellen Berichterstattung. 6Aufgrund der Sensibilität des Themas muss sich die Lehrkraft hierfür in jedem Fall besonders intensiv vorbereiten. 7Das Gespräch soll Kindern helfen, sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe als solche benennen zu können. 8Kinder, die nicht angemessen sexuell aufgeklärt sind, besitzen keine Sprache über sexuelle Vorgänge. 9Dies erschwert es ihnen, sich im Falle von Bedrohungen oder Missbrauch mitzuteilen. 10Dem Kind wird so vermittelt, dass die Bezugsperson (Eltern, Lehrerinnen und Lehrer) um die Realität sexueller Misshandlungen weiß und dass sexueller Missbrauch kein Tabuthema darstellt. 11Dies erleichtert einem Kind im Falle einer Bedrohung oder nach einer Grenzverletzung die Kontaktaufnahme mit Außenstehenden und das Sprechen darüber.
4.3 Die Rolle von Schule und Lehrkräften in der Präventionsarbeit
1Die täglichen und intensiven Kontakte mit den Kindern prädestinieren vor allem die Grundschullehrkräfte als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen für betroffene Kinder. 2Sie können einerseits entsprechende Anzeichen wahrnehmen, andererseits bieten sie Kindern, die von innerfamiliärem Missbrauch betroffen sind, vielleicht die einzige Möglichkeit, Außenkontakte zu knüpfen oder sich jemandem mitzuteilen. 3Die Lehrkraft beschränkt sich im Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen darauf zuzuhören, zu unterstützen und auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers eine Intervention zu begleiten.
4Die Abklärung eines Verdachts (Interventionsarbeit) aus eigenem Antrieb, die Aufdeckung einer sexuellen Misshandlung oder die Konfrontation der Täterin oder des Täters gehören jedoch nicht zum Aufgabengebiet der Lehrkraft.
5Zusätzlich zu ihrer Aufklärungsarbeit im Unterricht sind Lehrkräfte gehalten, Verhaltensänderungen wahrzunehmen, die Hinweissignale dafür sein können, dass ein Kind Opfer sexueller Gewalt ist. 6Die Signale müssen ernst genommen und der Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung in seiner Funktion als Interventionsbeauftragter muss informiert werden. 7Zu dessen Aufgaben zählt es, sich über die notwendigen Schritte bei einer eventuellen Intervention zu informieren, sich dazu fortzubilden und die Ansprechpartner der Hilfsorganisationen und Behörden vor Ort zu kennen, die im Fall eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch kontaktiert werden müssen bzw. können. 8Weitere wichtige Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte sind v.a. die Schulpsychologen, die Mitarbeiter der für den Bezirk zuständigen staatlichen Schulberatungsstelle sowie der Jugendhilfe.
[Amtl. Anm.:] dazu KMBek Medienbildung KWMBl. Nr. 22/2012 sowie KMBek EDV- und Internet-Nutzung KWMBl. Nr. 21/2012