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Text gilt ab: 05.11.2025
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Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2026/2027

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Oktober 2025, Az. II-BS4424.0/20/2

(BayMBl. Nr. 449)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2026/2027 vom 14. Oktober 2025 (BayMBl. Nr. 449)

1Eingebettet in das Gesamtprojekt Eigenverantwortliche Schule wurde zum Schuljahr 2013/2014 für staatliche Schulen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung nach Art. 57a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) einzurichten, um die Führungssituation durch eine Reduktion der Führungsspannen auf 1 zu 14 spürbar zu verbessern. 2Die erweiterte Schulleitung soll durch Übernahme von Führungs- und Personalverantwortung die berufliche Entwicklung der ihr zugeordneten Lehrkräfte unterstützen, durch die gemeinsame Reflexion schul- bzw. fachbezogener Qualitätsziele die Abstimmung in pädagogischen Teams verbessern und einen Beitrag zur Profilschärfung der Schule leisten.