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Inhaltsverzeichnis
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Bestimmungen über die Ausschreibung von Professuren in Fachhochschulstudiengängen
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I.
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2. Inhalt der Ausschreibung
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3. Durchführung der Ausschreibung
II.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.08.1999
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II.
Mit vorstehender Regelung werden die mit Bekanntmachung vom 15. November 1994 (KWMBl I S. 512) erlassenen Bestimmungen über die Ausschreibung von Professuren in Fachhochschulstudiengängen gegenstandslos.