Inhalt
4.
1Die Preise werden auf Vorschlag der bayerischen Hochschulen verliehen. 2Vorschlagsberechtigt sind der Universität Bayern e. V. mit einem Vorschlag für zwei Preise sowie der Hochschule Bayern e. V. mit einem Vorschlag für drei Preise. 3In der Vorschlagsbegründung soll neben der hervorragenden fachlichen Leistung auch die vorbildliche Motivation der Vorgeschlagenen zur ingenieurwissenschaftlichen Karriere gewürdigt werden.