Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
22.
Auflage betreffend die Vergabe von Aufträgen durch den Projektträger
1Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen gilt Nr. 3 ANBest-P. 2Unterhalb der Wertgrenze der Nr. 3.2 ANBest-P können Aufträge unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt vergeben werden.