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Inhaltsverzeichnis
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Barbetrag nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Barbetrag, „Taschengeld“)
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1. Der gesetzlich bestimmte Empfängerkreis umfasst insbesondere
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2. Höhe des Barbetrags
3. Verwendung des Barbetrags
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4. Barbetrag im Rahmen der Jugendhilfe
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor