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Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2160-A

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. April 2021, Az. V2/6523-1/23

(BayMBl. Nr. 323)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe vom 22. April 2021 (BayMBl. Nr. 323)

1Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 Bayerische Haushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen für das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.