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Bestimmung des jährlichen Gesamtbeitrags zum Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes für die Jahre 2026 und 2027
1.
2.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.