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Text gilt ab: 01.09.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2150.0-U

Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 19. August 2021, Az. 42a-G8900-2021/11-1

(BayMBl. Nr. 614)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB vom 19. August 2021 (BayMBl. Nr. 614)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt zum Vollzug des § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) folgende Hinweise: