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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Umweltinformationsrecht
1. Anwendungsbereich
2. Bestimmung der informationspflichtigen Stellen nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayUIG
3. Informationspflicht der obersten Landesbehörden
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
UIGVV
Text gilt ab: 01.06.2016
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4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft und gilt unbefristet.