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Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben
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1. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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2. Verfahren
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KuHeMo-FöR
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.