Inhalt

KuHeMo-FöR
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Verfahren

2.1 Antragstellung

1Der Antrag ist vollständig bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Dem Antragsformular sind beizufügen:
a)
eine Projektbeschreibung, in der neben Einzelheiten zum Projekt, insbesondere Titel, Ort, Beginn und Ende, vor allem Hintergrund und Ziele sowie die Bedeutung des Projekts für die medizinische Qualität in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern dargestellt werden, und
b)
ein Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit den Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung).
3Im Falle von Baumaßnahmen sind dem Antragsformular ferner beizufügen:
a)
Planunterlagen, bestehend aus
aa)
dem Bau-, dem Raumprogramm oder beidem, gegebenenfalls mit Anerkennungsvermerk,
bb)
einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000 (TK 25),
cc)
einem Lageplan des Bauvorhabens, mindestens im Maßstab 1:1000, mit Darstellung der Erschließung,
dd)
Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen,
b)
Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit,
c)
Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu den VV zu Art. 44 BayHO,
d)
Kostenermittlung nach Muster 5 zu den VV zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind; gegebenenfalls sind weitere Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen; Flächen und Rauminhalte sind nach DIN 277 zu berechnen.
4Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.

2.2 Bagatellgrenze

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100 000 Euro festgesetzt werden.

2.3 Bewilligung und Auszahlung

1Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde. 2Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Zuwendungsantrag. 3Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag. 4Kommunale Körperschaften haben hierfür das Formblatt nach Muster 3 zu den VV zu Art. 44 BayHO zu verwenden. 5Der Auszahlungsantrag ist bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

2.4 Nachweis der Verwendung

1Der Verwendungsnachweis ist bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 2Kommunale Körperschaften haben hierfür das Formblatt nach Muster 4 zu den VV zu Art. 44 BayHO zu verwenden. 3Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde abschließend geprüft. 4Dem Verwendungsnachweis ist ein Bericht zur Evaluation der geförderten Maßnahme beizufügen. 5Bei Studien und Gutachten erfolgt die Vorlage des Berichts nach Ablauf des Nachbeobachtungszeitraums.

2.5 Veröffentlichungen, Kommunikation

Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.