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Inhaltsverzeichnis
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2126.0-G Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 7. Dezember 2021, Az. 32h-G8060-2017/13-112 (BayMBl. Nr. 958)
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I. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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II. Verfahren
7. Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung
8. Nachweis der Verwendung
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III. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
MedStipR
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 07.12.2021
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8.
Nachweis der Verwendung
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verlangt von den Zuwendungsempfängern die Vorlage einer Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung und prüft diese abschließend.