Inhalt

MedStipR
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 07.12.2021
7.
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung
1Der Antrag auf Förderung ist einzureichen beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit dem auf der Internetseite des Landesamts bereitgestellten Antragsformular. 2Dem Antrag sind beizufügen:
eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung und
eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer in Nr. 2 genannten Hochschule oder
eine Bescheinigung der nach Nr. 2 Alt. 2 geprüften und anerkannten Hochschule über den beabsichtigten Studienzeitraum an einem Standort in Bayern.
3Zu jedem Semesterbeginn ist dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. 4Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit prüft die Anträge, teilt den Begünstigten die Gewährung des Stipendiums schriftlich mit und zahlt dieses monatlich auf das von dem Zuwendungsempfänger angegebene Konto aus. 5Sofern dem Antrag nicht entsprochen wird, ergeht ein ablehnender Bescheid. 6Anträge auf Verlängerung der Frist der Aufnahme einer fachärztlichen Weiterbildung in einem Fördergebiet oder des teilweisen Absolvierens der fachärztlichen Weiterbildung außerhalb des Fördergebiets nach Nr. 4 Buchst. c sowie auf Verlängerung der Frist der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung in einem Fördergebiet oder der nicht vollständigen Ausübung der Tätigkeit im Fördergebiet nach Nr. 4 Buchst. d sind ebenfalls beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schriftlich oder elektronisch mit der entsprechenden Begründung einzureichen. 7Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit prüft die Anträge und teilt den Zuwendungsempfängern die Entscheidung schriftlich oder elektronisch mit.