Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2017

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen“ vom 1. Dezember 2010 (KWMBl. 2011, S. 8) außer Kraft.