Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2026
Fassung: 25.02.2026
2.
Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen von Hilfsmitteln, die später als 14 Tage vor dem ersten Prüfungstag des schriftlichen Teils der Prüfung bzw. am Tag des individuellen Termins der mündlichen Prüfung eines Prüfungsteilnehmers erscheinen, sind nicht zugelassen.