Inhalt
Die bis 14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin der mündlichen Prüfung eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen der zugelassenen Loseblattsammlungen können zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.