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2038.3.11-G Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17. Januar 2023, Az. 42c-G8300-2019/1438-48 (BayMBl. Nr. 51)
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Teil 1 Bayerischer Demenzfonds
1. Förderungen aus dem Bayerischen Demenzfonds, Beschreibung des Zuwendungsbereichs
2. Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds
3. EU-Beihilferecht
4. Organisation des Bayerischen Demenzfonds
5. Sonstiges
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Teil 2 Bayerischer Demenzpreis
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
DEMTeil
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 17.01.2023
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3.
EU-Beihilferecht
Die Bewilligungsbehörde prüft die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Vorgaben.