Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2038.3.11-G Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17. Januar 2023, Az. 42c-G8300-2019/1438-48 (BayMBl. Nr. 51)
Bereich erweitern
Teil 1 Bayerischer Demenzfonds
Bereich erweitern
Teil 2 Bayerischer Demenzpreis
Bereich reduzieren
Teil 3 Schlussbestimmungen
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
DEMTeil
Text gilt ab: 01.10.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 17.01.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.