Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2017

4. Inhalt der Stellenbewirtschaftung

Zu der Stellenbewirtschaftung im Sinne der Nrn. 2 und 3 gehören insbesondere:
die Einstellung,
die Eingruppierung,
die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer, die zu einer Änderung der Entgeltgruppe führt,
die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, die zur Gewährung einer persönlichen Zulage führt,
die Versetzung,
die Abordnung,
die Zusage der Umzugskostenvergütung,
Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen,
die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung, Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten,
Bewilligung von Altersteilzeitarbeit,
die Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus,
die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.