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Berechnungsgrundlagen für die ergänzende Versorgungsabfindung nach Art. 99a des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes
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1. Grundlagen für die Berechnung der ergänzenden Versorgungsabfindung
2. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BeVBek
Text gilt ab: 01.04.2024
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Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor