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Text gilt ab: 01.04.2024

1.   Grundlagen für die Berechnung der ergänzenden Versorgungsabfindung

Die zum Zeitpunkt des antragsbedingten Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis (Stichtag) benötigten Grundlagen für die Berechnung der ergänzenden Versorgungsabfindung nach Art. 99a BayBeamtVG setzen sich wie folgt zusammen:

1.1   Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen

Die sozialversicherungsrechtlichen Berechnungsfaktoren sind
a)
der Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV),
b)
der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und
c)
der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Dynamisierungsfaktor nach § 181 Abs. 4 SGB VI
in der jeweils zum Stichtag aktuell geltenden Fassung zu entnehmen.

1.2   Demografische Grundlagen

Für die Ermittlung der Lebenserwartung des Anspruchsberechtigten und am Stichtag vorhandener Ehe- oder Lebenspartner ist die am Stichtag aktuell geltende amtliche Sterbetafel des Bayerischen Landesamtes für Statistik anzuwenden.

1.3   Finanzmathematische Grundlagen

1Der Differenzbetrag nach Art. 99a Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG erhöht sich ab dem Stichtag bis zum Ablauf der Lebenserwartung des Beamten oder der Beamtin sowie gegebenenfalls darüber hinaus der Hinterbliebenenanteil des Differenzbetrags bis zur Lebenserwartung eines Ehe- oder Lebenspartners jährlich um den Anpassungsfaktor. 2Die so ermittelten Jahresbeträge sind mit dem Diskontierungsfaktor auf den Stichtag abzuzinsen.
3Die Anpassungs- und Diskontierungsfaktoren für die Jahre 2016 bis 2024 lauten wie folgt:
a)
Anpassungsfaktor
Antragsbedingtes Ausscheiden
im Jahr
Anpassungsfaktor
2016
1,98 %
2017
2,21 %
2018
2,11 %
2019
2,34 %
2020
2,26 %
2021
2,60 %
2022
2,50 %
2023
2,50 %
2024
2,23 %
b)
Diskontierungsfaktor
Diskontierungsfaktoren nach Verweilzeiten zwischen antragsbedingtem Ausscheiden und Erreichen der gesetzl. Altersgrenze
Antragsbedingtes Ausscheiden
Verweilzeit
im Jahr
bis 10 Jahre
bis 20 Jahre
bis 30 Jahre
über 30 Jahre
2016
3,54 %
4,37 %
4,44 %
4,34 %
2017
3,27 %
4,12 %
4,20 %
4,10 %
2018
2,89 %
3,81 %
3,91 %
3,81 %
2019
2,41 %
3,41 %
3,52 %
3,44 %
2020
1,92 %
2,91 %
3,06 %
3,00 %
2021
1,57 %
2,47 %
2,63 %
2,60 %
2022
1,21 %
2,05 %
2,22 %
2,21 %
2023
0,99 %
1,78 %
1,94 %
1,92 %
2024
1,12 %
1,79 %
1,90 %
1,85 %