Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018

4. Zusage der Umzugskostenvergütung

4.1 

Der Beamtin oder dem Beamten wird aus Anlass der Einstellung an einem anderen Ort als dem bisherigen Wohnort die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt.

4.2 

Der Beamtin oder dem Beamten wird anlässlich eines Wechsels des Ausbildungsortes die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt.