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Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen
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Text gilt ab: 15.07.2021
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Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 3. September 1984 (JMBl S. 141) außer Kraft.